Anregungen für die Abfassung von
StudienreferendarInnenbeurteilungen

Rechtliche Grundlage für die Beurteilung der StudienreferendarInnen ist § 17 der OVP vom 31.07.2001. Hiernach sind von den Ausbildungslehrkräften, den FachseminarleiterInnen und dem Hauptseminarleiter/der Hauptseminarleiterin Beurteilungen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der StudienreferendarInnen anzufertigen.

Im schulischen Bereich ist zum Ende des ersten und des zweiten Ausbildungsjahres von den Ausbildungslehrkräften der jeweiligen Fächer eine Beurteilung zu erstellen, die mit einem Notenvorschlag versehen (gem. § 21 (1) OVP) der Schulleiterin/dem Schulleiter zuzuleiten ist, die/der dann die Note der jeweiligen Beurteilung endgültig und verbindlich festlegt. Hierbei ist durch die/den SchulleiterIn sicher zu stellen, dass die Notengebung ausschließlich gem. § 21 (1) OVP erfolgt (s. hierzu die nachfolgende Tabelle). Nach Festlegung der Noten durch die/den SchulleiterIn werden beide Beurteilungen umgehend dem Studienseminar zugeleitet.
[ Hinweis: Es ist darauf zu achten, dass die Beurteilung zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres die Beurteilung zum Ende des ersten Ausbildungsjahres zu berücksichtigen hat! Dies ist nicht als Bildung eines arithmetischen Mittels aus den Noten der Gutachten nach dem ersten und dem zweiten Ausbildungsjahr zu verstehen, sondern vielmehr soll das zweite Gutachten Entwicklungen im zweiten Ausbildungsjahr aufzeigen. ]

Notengebung gem. § 21 (1) OVP:

ehemals Punkte In Worten Note ehemals Punkte In Worten Note
15 sehr gut --- 6 ausreichend 3,7
14 sehr gut 1 5 ausreichend 4
13 sehr gut 1,3 4 ---
12 Gut 1,7 3 ---
11 Gut 2 2 mangelhaft 5
10 Gut 2,3 1 ---
9 befriedigend 2,7 0 ungenügend 6
8 befriedigend 3

(Hinweis: Es ist zu beachten, dass es im Rahmen der differenzierten Bewertung die Noten 1+, 4-, 5+ und 5- nicht mehr gibt!)

7 befriedigend 3,3

Der nachfolgende Katalog führt mögliche Gesichtspunkte einer frei formulierten Beurteilung auf; er ist also nur als allgemeine Empfehlung, nicht als in allen Punkten abzuarbeitende Kriterienliste zu verstehen.

Zu beachten ist u.a.:

In den Beurteilungen sind drei Beurteilungsfelder zu berücksichtigen:

  1. pädagogisches Verhalten
  2. Unterrichtsleistung
  3. Mitarbeit in der Schule

Kriterienkatalog

  1. Beurteilungsgrundlage
  2. Pädagogisches Verhalten
  3. Unterrichtsleistung
    Unterrichtsleistung ist abhängig von wissenschaftlicher Qualifikation und fachlichem Können. Entscheidend für die Beurteilung ist das Vermögen zur Umsetzung dieser Voraussetzungen in Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht.
    1. Fachliche Qualifikation
      • Beherrschung der wissenschaftlichen Begriffssprache, der Fremdsprache, der fachspezifischen Fertigkeiten
      • Überblick über Inhalte und Methoden des Fachgebietes
      • Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Sachgebiete einzuarbeiten
    2. Planung
      1. Allgemeine Kriterien
        1. Fleiß, Sorgfalt
        2. Einfallsreichtum
        3. Problembewusstsein
        4. Klarheit der Darstellung
        5. Mut zu angemessenem Risiko
        6. Regelmäßige Erarbeitung und Anfertigung schriftlicher Unterrichtsskizzen (auch Handhabbarkeit)
        7. Stimmigkeit des Konzepts (u.a. Zeitplan, Logik etc.)
        8. Stoffverteilungsplananfertigung
      2. Unterrichtselemente im Einzelnen
        1. Anthropogene und sozio-kulturelle Voraussetzungen
          1. Eruierung der sozio-kulturellen Voraussetzungen/Bedingungen in der Ausbildungsklasse/dem Kurs
          2. Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und Arbeitsformen der Lerngruppe
          3. Berücksichtigung der Schulorganisation (u.a. Lehrbücher)
        2. Lerninhalte
          1. Kenntnisse der Inhalte mit relevantem wissenschaftlichem Umfeld
          2. Fähigkeit, sich in neue Gebiete einzuarbeiten
          3. Umfang und Tiefe der substanziellen Analyse
        3. Didaktische Zuordnung der Inhalte, Einordnung des Themas, Lernzielbestimmung
          1. Angemessenheit der Zuordnung der Inhalte
          2. Einordnung des Themas in den curricularen Gesamtkontext
          3. Erkennen der didaktischen Bedeutung und der inhärenten Möglichkeiten des Unterrichtsgegenstandes
          4. Zielsetzung (klar, sinnvoll, erreichbar)
        4. Lehr- und Lernverfahren
          1. Strukturierung
          2. Angemessenheit im Einsatz von Aktions- und Sozialformen, Verfahren
          3. Zeitplanung
        5. Medien
          1. Einsatz von Medien
          2. Tafelbild/Foliengestaltung/Arbeitsblattgestaltung
        6. Ergebnissicherung/Leistungsmessung
          1. Sicherung der Ergebnisse
          2. Kontrolle/Leistungsmessung
    3. Durchführung
      1. Lehrerverhalten
      2. Umgang mit der Muttersprache, der wissenschaftlichen Begriffssprache, der Fremdsprache
        1. Vorbildfunktion des Lehrers
          1. Registerangemessenheit, Grammatik, Dialektfreiheit
          2. Fremdsprachliche Kompetenz des Lehrers
          3. angemessener Umgang mit der wissenschaftlichen Fachsprache
        2. Korrekturleistung, Übungsintensität
      3. Medien
        1. Stimme/non-verbale Ausdrucksmöglichkeiten
        2. Tafelbild, Schriftbild
        3. andere Medien (OHP, Video/DVD/TV, Kassettenrekorder, Computer)
      4. Lerninhalte
        1. Kenntnisse
        2. Qualität der Verarbeitung von Inhalten
        3. Klarheit der Darbietung
      5. Lehr- und Lernverfahren
        1. Flexibilität, methodische Vielfalt
        2. Korrelation von Gegenstand und gewählter Methode
        3. Relation von SchülerInnen- und Lehreraktivitäten
        4. Variabilität bei der Umsetzung der Planung
        5. Bewusstmachen des Verfahrens (Methodentraining)
        6. Ökonomie
        7. Motivationskraft
        8. Lehrerqualifikationen
      6. Übungsformen/Hausaufgabe
        1. Funktionalität
        2. Systematik, Konsequenz
      7. Ergebnissicherung/Kontrolle
        1. Variabilität
        2. Konsequenz
      8. Reflexion
        1. Kritikfähigkeit
        2. Selbstkritik
        3. Lernfähigkeit
  4. Verhalten und Mitarbeit in der Schule

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